Beihilfebemessungssatz
Sie oder Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen
sind privat krankenversichert und erhalten einen Beitragszuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag:
Der Regelbemessungssatz
ermäßigt sich
nur zu den Aufwendungen des Zuschussempfängers:
- bei einem aktiv bediensteten Beihilfeberechtigten oder seinem berücksichtigungsfähigen
Angehören, der aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses
einen Zuschuss erhält, um 50 v. H.
- bei einem aktiv bediensteten Beihilfeberechtigten oder seinem berücksichtigungsfähigen
Angehörigen, der aufgrund von Rechtsvorschriften einen Zuschuss
von wenigstens 41 € erhält, um 20 v. H.
- bei einem Versorgungsempfänger, der aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses
oder aufgrund von Rechtsvorschriften einen Zuschuss von wenigstens 41 € erhält,
um 20 v. H.
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Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr telefonisch unter der Nummer 0561-106 1550 zu erreichen. Das Hessische Ministerium des Innern hat der Beihilfestelle als Ziel gesetzt, Beihilfeanträge innerhalb von 10 Arbeitstagen (nach Posteingang) zu bescheiden. Dieses Ziel wird seit September 2007 durchgängig erfüllt, oft sogar deutlich unterschritten: Im Jahresschnitt wird eine Bearbeitungszeit von nur 5 Arbeitstagen erreicht. Trotzdem häufen sich in Zeiten hoher Antragseingänge (immer zum Jahreswechsel, vor und nach den hessischen Schulferien) Anfragen zum Bearbeitungsstand. Bitte sehen Sie davon ab, solange sich die Bearbeitungszeit im Rahmen von 10 Arbeitstagen (nach Posteingang) bewegt. Ansonsten werden die zur Verfügung stehenden Telefonleitungen unnötig blockiert. Es bleibt weniger Zeit für inhaltliche Sachauskünfte. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ab dem 07.04.2010 sind eingetragene Lebenspartnerschaften in ihrer Rechtswirkung in der Beihilfe den Ehen gleichgestellt; Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sind ab diesem Zeitpunkt wie Ehegatten, frühere oder überlebende Lebenspartnerinnen und Lebenspartner wie geschiedene oder verwitwete Ehegatten nach der Hessischen Beihilfenverordnung zu behandeln. Mit freundlichen Grüßen Ihre Beihilfestelle
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