Navigation
  Startseite
  Download Anträge 
     und  Infomaterial
  Häufig gestellte
     Fragen (FAQ)
  Ausgeschlossene
     Behandlungsarten
  Auslandsbehandlung
  Arzneimittel
Brillen
Kontaktlinsen
Beihilfe für Angestellte
     und Arbeiter
Genehmigungspflicht
     bei Behandlungen
Heilbehandlung und
     Physiotherapie
Heilkuren
Heilpraktiker
Hörgeräte
Krankenhaus
Pflege
  dauernde Pflege
  vorübergehende
       häusliche Pflege
Psychotherapie
Sachleistungen
Sanatorium
Unfall
Zahnarzt und
     Zahnersatz
 
zurück zur Homepage
     RP Kassel

Häufig gestelle Fragen (FAQ)

 Antworten auf häufig gestellte Fragen
       

Anschlussheilbehandlungen (AHB):
Für Anschlussheilbehandlungen, die innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung aus einem Krankenhaus angetreten werden, ist eine vorherige Anerkennung nicht erforderlich.

   
       
       
Antragsberechtigung:
Wer darf einen Beihilfeantrag stellen?
 
       
       
Beihilfebemessungssatz:
In welcher Höhe werden meine beihilfefähigen Aufwendungen erstattet?
lesen  
       
       
Beihilfebemessungssatz Bescheinigung:    
  Welche Angaben benötigt die Beihilfestelle, um eine Bescheinigung über den für Sie gem. § 15 HBeihVO geltenden Bemessungssatz ausstellen zu können?  lesen  
       
       
Beitragszuschüsse:
Haben Beitragszuschüsse des Arbeitgebers/ Renteversicherungsträgers Einfluss auf die Höhe der Beihilfeleistungen?
lesen  
       
       
Beurlaubung:
Unter welchen Voraussetzung besteht eine Beihilfeberechtigung während einer Beurlaubung?
lesen  
       
       
Dienstunfall:
Dienstunfallbedingte Krankheitsaufwendungen sind ausschließlich bei der für Sie zuständigen Stelle geltend zu machen.
   
       
       
Ehegatteneinkommen:
Informationen zur Beihilfeberechtigung und zur Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes um 5 v.H. des nicht selbst beihilfeberechtigten Ehegatten
lesen  
       
       
Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP):
Unter welchen Voraussetzungen sind Aufwendungen für eine EAP beihilfefähig?
lesen  
       
       
Familien- und Haushaltshilfen:
Unter welchen Voraussetzungen kann ich bis zu welcher Höhe diese Leistungen in Anspruch nehmen?
lesen  
       
       
Familienversicherung:
Unter welchen Voraussetzungen haben Ehegatten und Kinder einen Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung?
lesen  
       
       
Haftpflichtiger Dritter:
Kann ich unfallbedingte Krankheitsaufwendungen geltend machen obwohl ein haftpflichtiger Dritter vorhanden ist?
lesen  
       
       
Heilbehandlungen:
Für ärztlich verordnete Heilbehandlungen sind Höchstbeträge festgelegt
lesen  
       
       
Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs:
Die Impfkosten von Beihilfeberechtigten gegen Gebärmutterhalskrebs sind bis zum 18. Lebensjahr beihilfefähig.
   
       
       
Kieferorthopädische Behandlungen:
Für kieferorthopädische Behandlungen legen Sie bitte dem ersten Beihilfeantrag, mit dem Sie diese Aufwendungen geltend machen, den Heil- und Kostenplan bei.
Achtung: Wird die kieferorthopädische Behandlung nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen, ist sie nur in seltenen Ausnahmefällen beihilfefähig; in einem solchen Fall empfiehlt sich eine vorherige schriftliche Anfrage
   
       
       
Künstliche Befruchtung:
Sind Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung beihilfefähig?
lesen  
       
       
Legasthenie:
Legasthenie ist keine Erkrankung i.S. des § 6 Abs. 1 HBeihVO. Aufwendungen für eine derartige Behandlung sind daher nicht beihilfefähig
(VV zu § 6 Abs. 1 Tz. 3 HBeihVO).
   
       
       
Pflichtversicherte:
a)Nach dem 30.04.2001 eingestellte Arbeiter und Angestellte haben keinen Beihilfeanspruch.
b) In welchen Fällen habe ich einen Anspruch?
lesen  
       
       
Rechtsreferendare:
Aufgrund eines bestehenden besonderen Ausbildungsverhältnisses sind diese pflichtversichert und haben keinen Beihilfeanspruch
   
       
       
Sonderurlaub:
Unter welchen Voraussetzung besteht eine Beihilfeberechtigung während des Sonderurlaubs?
lesen  
       
       
Studenten:
Was muss ich beachten wenn sich mein Kind als Student bei einer Fach- oder Hochschule einschreibt?
lesen  
       
       
Todesfall eines Beihilfeberechtigten:
Was muss ich im Todesfall eines Beihilfeberechtigten beachten?
lesen  
       
       
Wehr- und Zivildienst:
Es besteht keine Beihilfeberechtigung während des gesamten Zeitraumes der Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes, da weder Familien-, Orts-, noch Sozialzuschlag gezahlt wird.
   
       
 
   Mitteilungen
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind
montags bis donnerstags
in der Zeit
von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr telefonisch unter der Nummer
0561-106 1550 zu erreichen.

Das Hessische Ministerium des Innern hat der Beihilfestelle als Ziel gesetzt, Beihilfeanträge innerhalb von 10 Arbeitstagen (nach Posteingang) zu bescheiden.
Dieses Ziel wird seit September 2007 durchgängig erfüllt, oft sogar deutlich unterschritten:

Im Jahresschnitt wird eine Bearbeitungszeit von nur 5 Arbeitstagen erreicht.
Trotzdem häufen sich in Zeiten hoher Antragseingänge (immer zum Jahreswechsel, vor und nach den hessischen Schulferien) Anfragen zum Bearbeitungsstand.

Bitte sehen Sie davon ab, solange sich die Bearbeitungszeit im Rahmen von 10 Arbeitstagen (nach Posteingang) bewegt. Ansonsten werden die zur Verfügung stehenden Telefonleitungen unnötig blockiert. Es bleibt weniger Zeit für inhaltliche Sachauskünfte.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Ab dem 07.04.2010 sind eingetragene Lebenspartnerschaften in ihrer Rechtswirkung in der Beihilfe den Ehen gleichgestellt; Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sind ab diesem Zeitpunkt wie Ehegatten, frühere oder überlebende Lebenspartnerinnen und Lebenspartner wie geschiedene oder verwitwete Ehegatten nach der Hessischen Beihilfenverordnung zu behandeln.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Beihilfestelle
 
     


Bilder © www.pixelio.de