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     RP Kassel

Bearbeitungswechsel in der Beihilfe

Die Aufgaben aus dem Bereich der Beihilfe sind für Versorgungsempfänger/innen des Bundes (G131-er) mit Wohnsitz im Inland ab dem 01.11.2007

vom Regierungspräsidium Kassel
   
auf das Service-Center Süd-Ost
Beihilfestelle Ludwigsdorf
An der Autobahn 10

02828 Görlitz

übergegangen.

 

Für die Bearbeitung Ihrer Beihilfeanträge sowie für An- und Rückfragen ist ab diesem Zeitpunkt ausschließlich die Beihilfestelle in Ludwigsdorf zuständig.

 

Dort stehen Ihnen Mitarbeiter unter folgender Rufnummer zur Verfügung

Telefon: 03581/368-111
Telefax: 03581/368-120
E-Mail: poststelle@ofdcdd-sc.bfinv.de

 

Für Versorgungsempfänger/-innen mit Wohnsitz im Ausland ist ab dem 01.11.2007 das

BADV
Referat D 6
Friedhofstr. 1
53225 Bonn

für die Bearbeitung der Beihilfeanträge zuständig.

 
   Mitteilungen
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind
montags bis donnerstags
in der Zeit
von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr telefonisch unter der Nummer
0561-106 1550 zu erreichen.

Das Hessische Ministerium des Innern hat der Beihilfestelle als Ziel gesetzt, Beihilfeanträge innerhalb von 10 Arbeitstagen (nach Posteingang) zu bescheiden.
Dieses Ziel wird seit September 2007 durchgängig erfüllt, oft sogar deutlich unterschritten:

Im Jahresschnitt wird eine Bearbeitungszeit von nur 5 Arbeitstagen erreicht.
Trotzdem häufen sich in Zeiten hoher Antragseingänge (immer zum Jahreswechsel, vor und nach den hessischen Schulferien) Anfragen zum Bearbeitungsstand.

Bitte sehen Sie davon ab, solange sich die Bearbeitungszeit im Rahmen von 10 Arbeitstagen (nach Posteingang) bewegt. Ansonsten werden die zur Verfügung stehenden Telefonleitungen unnötig blockiert. Es bleibt weniger Zeit für inhaltliche Sachauskünfte.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Ab dem 27.03.2010 sind eingetragene Lebenspartnerschaften in ihrer Rechtswirkung in der Beihilfe den Ehen gleichgestellt; Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sind ab diesem Zeitpunkt wie Ehegatten, frühere oder überlebende Lebenspartnerinnen und Lebenspartner wie geschiedene oder verwitwete Ehegatten nach der Hessischen Beihilfenverordnung zu behandeln.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Beihilfestelle
 
     


Bilder © www.pixelio.de