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     RP Kassel

Haftpflicht Dritter

Unfallbedingte Aufwendungen eines Beihilfeberechtigten und dessen berücksichtigungsfähige Angehörige können im Beihilfeweg geltend gemacht werden (§ 103 HBG). Haftpflichtige Dritte müssen nicht vorrangig in Anspruch genommen werden.

In diesen Fällen bedarf es einer Unfallanzeige unter Angabe von Namen und Anschrift des Ersatzpflichtigen und dessen Haftpflichtversicherung (mit Vertragsnummer), damit ein Rückforderungsanspruch geprüft werden kann.

Beantworten Sie im Antragsvordruck bitte die Frage 7 und kennzeichnen Sie jeweils die entsprechenden Belege.

Ausnahme:
Bitte beachten Sie, dass Aufwendungen, die durch einen tätlichen Angriff eines Dritten entstanden sind, zunächst bei dem zuständigen Amt für Versorgung und Soziales geltend zu machen sind (§ 5 Abs. 3 des Opferentschädigungsgesetzes).

 
   Mitteilungen
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind
montags bis donnerstags
in der Zeit
von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr telefonisch unter der Nummer
0561-106 1550 zu erreichen.

Das Hessische Ministerium des Innern hat der Beihilfestelle als Ziel gesetzt, Beihilfeanträge innerhalb von 10 Arbeitstagen (nach Posteingang) zu bescheiden.
Dieses Ziel wird seit September 2007 durchgängig erfüllt, oft sogar deutlich unterschritten:

Im Jahresschnitt wird eine Bearbeitungszeit von nur 5 Arbeitstagen erreicht.
Trotzdem häufen sich in Zeiten hoher Antragseingänge (immer zum Jahreswechsel, vor und nach den hessischen Schulferien) Anfragen zum Bearbeitungsstand.

Bitte sehen Sie davon ab, solange sich die Bearbeitungszeit im Rahmen von 10 Arbeitstagen (nach Posteingang) bewegt. Ansonsten werden die zur Verfügung stehenden Telefonleitungen unnötig blockiert. Es bleibt weniger Zeit für inhaltliche Sachauskünfte.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Ab dem 07.04.2010 sind eingetragene Lebenspartnerschaften in ihrer Rechtswirkung in der Beihilfe den Ehen gleichgestellt; Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sind ab diesem Zeitpunkt wie Ehegatten, frühere oder überlebende Lebenspartnerinnen und Lebenspartner wie geschiedene oder verwitwete Ehegatten nach der Hessischen Beihilfenverordnung zu behandeln.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Beihilfestelle
 
     


Bilder © www.pixelio.de