Hinweise zum Ausfüllen von Beihilfeanträgen
Sehr geehrte Antragstellerin,
sehr geehrter Antragsteller,
Beihilfen können nur auf Grund eines schriftlichen Antrages gewährt
werden, ein anderes Verfahren ist nicht möglich. Die derzeit aktuellen Antragsvordrucke
gibt es in der jeweiligen Dienststelle, oder Sie können sie auch unter
http://www.rp-kassel.de aus dem Internet herunterladen.
Beim Ausfüllen Ihres nächsten Beihilfeantrages übernehmen Sie bitte
bei der Schreibweise Ihres Namens, Vornamens sowie der Personalnummer ausschließlich
die Angaben aus Ihrem letzten Bezügenachweis der Hessischen Bezügestelle
(HBS).
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Bitte stellen Sie Ihren Antrag ausschließlich unter Verwendung
der amtlichen Vordrucke. |
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Bei Ihrem ersten Antrag benötigen wir vollständige Antworten
auf alle Fragen, die für Sie und für Ihre berücksichtigungsfähigen
Angehörigen zutreffen. Dies gilt auch, wenn keine Aufwendungen für
diese Angehörigen geltend gemacht werden. Bitte reichen Sie das Grunddatenblatt
gemeinsam mit der Langfassung des Antragsformulars ein.
Wenn Sie innerhalb von 2 Jahren einen Folgeantrag stellen und sich an Ihren
Angaben nichts geändert hat, haben Sie die Möglichkeit, das Kurzantragsformular
zu verwenden.
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Ihre Anträge müssen von Ihnen eigenhändig unterschrieben
sein. Ihre Unterschrift auf dem Antrag ist notwendig; damit versichern
Sie zugleich die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben. Falls
Sie aus gesundheitlichen oder anderen persönlichen Gründen dazu
nicht in der Lage sind, beauftragen Sie bitte eine Vertreterin oder einen
Vertreter. In diesem Fall benötigen wir eine schriftliche Vollmacht
für Ihre Vertretung von Ihnen. |
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Die Mindestsumme für einen Antrag beträgt 250,--
€. Sofern Sie diese Mindestsumme innerhalb von 10 Monaten nicht
erreichen, gewähren wir Beihilfe, wenn die Summe der Aufwendungen 25,--
€ übersteigt. |
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Frist zur Antragstellung: Es gilt die Ausschlussfrist von einem
Jahr, das heißt, die Beihilfe ist innerhalb eines Jahres nach
Entstehen Ihrer Aufwendungen, also ab dem Datum des Ausstellens der Rechnung,
des Kaufdatums oder des in der Bescheinigung aufgeführten Behandlungstags
zu beantragen. Es gilt das Datum des Antragseingangs bei Ihrer Beihilfestelle
(RP Kassel, Dezernat Beihilfe Hünfeld). |
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Wenn Sie Beihilfe für eine Sachleistung beantragen, fügen Sie
bitte dem Beihilfeantrag zusätzlich eine Bescheinigung Ihrer
gesetzlichen Krankenkasse über Ihre Krankenversicherungsbeiträge
(ohne Beiträge zur Pflegeversicherung) bei, die während
der letzten 12 Monate vor Antragstellung monatlich von Ihnen gezahlt
worden sind. Zum Nachweis der Sachleistungen verwenden Sie möglichst
die von der jeweiligen Krankenkasse zur Verfügung gestellten Vordrucke. |
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Wenn Sie gesetzlich versichert sind und Beihilfe zu Zuschussleistungen
beantragen, benötigen wir auf allen Ihren Belegen jeweils einen Nachweis
Ihrer Krankenkasse über die Erstattungsleistungen. |
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Wenn Sie zum ersten Mal Aufwendungen im Rahmen der Pflegeversicherung
geltend machen oder sich die Pflegestufe ändert, fügen
Sie bitte den Einstufungsbescheid der privaten oder sozialen Pflegeversicherung
und den Vordruck "Pflege" bei. Bei stationärer
Pflege fügen Sie Ihrem Erstantrag zusätzlich einen Nachweis
Ihres Einkommens bei, sowie einen Einkommensnachweis Ihres Ehegatten bzw.
Ihrer Ehegattin. Verändert sich Ihr Einkommen oder das Ihres
Ehegatten bzw. Ihrer Ehegattin, benötigen wir ebenfalls den entsprechenden
Einkommensnachweis. |
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Eine Zusammenstellung der Aufwendungen ist nicht mehr erforderlich.
Es ist nur noch notwendig, die Anzahl der Belege zu vermerken und die Gesamtsumme
der beantragten Aufwendungen anzugeben. |
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Ihre Aufwendungen weisen Sie durch Belege nach. Für Ihre
Arznei- und Verbandsmittel, Hilfsmittel, Heilbehandlungen und Fahrtkosten
fügen Sie bitte die ärztliche Verordnung bei. |
Bitte reichen Sie keine Originalbelege mehr ein. Belege werden nicht
zurückgeschickt (§ 17 Abs. 6 HBeihVO). Ihre eingereichten Belegkopien
werden 10 Wochen nach Bearbeitung Ihres Antrages vernichtet.
Wir haben an Sie eine herzliche Bitte!
Sie helfen uns Ihre Anträge zuverlässig und schnell zu bearbeiten, wenn
Sie Folgendes beachten:
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nur deutlich lesbare Belege einreichen,
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Anträge und Belege weder klammern noch heften,
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keine aufgeklebten Belege (z. B. Rezeptabschriften) vorlegen,
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mehrere Belege (z. B. Rezeptabschriften) nicht zusammenfassen, z. B. auf eine Seite
fotokopieren - wir brauchen für jeden Beleg ein gesondertes Blatt,
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Rezepte unbedingt in Originalgröße kopieren.
Aufbewahrungsfrist: Bewahren Sie Ihre Originalbelege oder Kopien der Belege
bis drei Jahre nach Empfang der Beihilfe auf, sofern sie nicht bei der Krankenversicherung
verbleiben.
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Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr telefonisch unter der Nummer 0561-106 1550 zu erreichen.
Das Hessische Ministerium des Innern hat der Beihilfestelle als Ziel gesetzt, Beihilfeanträge innerhalb von 10 Arbeitstagen (nach Posteingang) zu bescheiden. Dieses Ziel wird seit September 2007 durchgängig erfüllt, oft sogar deutlich unterschritten:
Im Jahresschnitt wird eine Bearbeitungszeit von nur 5 Arbeitstagen erreicht. Trotzdem häufen sich in Zeiten hoher Antragseingänge (immer zum Jahreswechsel, vor und nach den hessischen Schulferien) Anfragen zum Bearbeitungsstand. Bitte sehen Sie davon ab, solange sich die Bearbeitungszeit im Rahmen von 10 Arbeitstagen (nach Posteingang) bewegt. Ansonsten werden die zur Verfügung stehenden Telefonleitungen unnötig blockiert. Es bleibt weniger Zeit für inhaltliche Sachauskünfte.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ab dem 27.03.2010 sind eingetragene Lebenspartnerschaften in ihrer Rechtswirkung in der Beihilfe den Ehen gleichgestellt; Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sind ab diesem Zeitpunkt wie Ehegatten, frühere oder überlebende Lebenspartnerinnen und Lebenspartner wie geschiedene oder verwitwete Ehegatten nach der Hessischen Beihilfenverordnung zu behandeln.
Mit freundlichen Grüßen Ihre Beihilfestelle
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