Psychotherapie
Psychosomatische Grundversorgung
Die psychosomatische Grundversorgung umfasst
- verbale Interventionen im Rahmen der Nr. 849 des Gebührenverzeichnisses der
GOÄ und die Anwendung übender und
- suggestiver Verfahren nach den Nr. 845 bis 847 des Gebührenverzeichnisses der
GOÄ (autogenes Training, Jacobsonsche Relaxationsthe-rapie, Hypnose).
Aufwendungen für Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung sind
nur dann beihilfefähig, wenn bei einer entsprechenden Indikation die Behandlung
der Besserung oder der Heilung einer Krankheit dient und deren Dauer je Krankheitsfall
die folgenden Stundenzahlen nicht überschreitet:
- bei verbaler Intervention als einzige Leistung 10 Sitzungen,
- bei autogenem Training und bei der Jacobsonschen Relaxationstherapie als
Einzel- oder Gruppenbehandlung 12 Sitzungen,
- bei Hypnose als Einzelbehandlung 12 Sitzungen.
Neben den Aufwendungen für eine verbale Intervention im Rahmen der Nr. 849
des Gebührenverzeichnisses der GOÄ sind Aufwendungen für körperbezogene
Leistungen des Arztes beihilfefähig.
Aufwendungen für eine verbale Intervention sind ferner nur beihilfefähig,
wenn die Behandlung von einer Fachärztin oder einem Facharzt
- für Allgemeinmedizin (auch praktische Ärztin oder praktischer Arzt),
- Augenheilkunde,
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
- Haut- und Geschlechtskrankheiten,
- Innere Medizin,
- Kinderheilkunde,
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,
- Neurologie,
- Phoniatrie und Pädaudiologie,
- Psychiatrie und Psychotherapie,
- Psychotherapeutische Medizin oder
- Urologie
durchgeführt wird.
Aufwendungen für übende und suggestive Verfahren (autogenes Training,
Jacobsonsche Relaxationstherapie, Hypnose) sind nur beihilfefähig, wenn die
Behandlung von
- Ärztinnen oder Ärzten,
- Psychologischen Psychotherapeutinnen oder -therapeuten oder
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen oder -therapeuten
erbracht wird, soweit diese über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen in
der Anwendung übender und suggestiver Verfahren verfügen.
Eine verbale Intervention kann nicht mit übenden und suggestiven Verfahren
in derselben Sitzung durchgeführt werden.
Autogenes Training, Jacobsonsche Relaxationstherpie und Hypnose können
während eines Krankheitsfalles nicht nebeneinander durchgeführt werden.
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